Wie werde ich Rauchfangkehrer-Kunde?
Bestehendes Haus
Für Ihr Haus gibt es bereits einen zuständigen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer.
Wenn wir künftig Ihr Rauchfangkehrer sein sollen, ist ein aktiver Wechsel erforderlich:
Ein Wechsel ist innerhalb des Kehrgebiets möglich und muss schriftlich erfolgen (Kündigung an den bisherigen + schriftlicher Antrag/Beauftragung an uns).
Mehrparteienhaus: Hier kann nicht einfach eine einzelne Wohnung wechseln – grundsätzlich muss das gesamte Haus wechseln (über Eigentümer/Hausverwaltung).
Zeitpunkt: Der Wechsel darf nicht während der Heizperiode (1.10.–30.4.) erfolgen.
Neubau/ Erstbeauftragung
Wenn Sie ein Haus neu errichten, wählen Sie den Rauchfangkehrer – allerdings nur einen Betrieb, der für das Kehrgebiet Ihrer Adresse als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer berechtigt ist.
Wir betreuen Adressen im Raum Wiener Neustadt (Kehrgebiet 19) – die Klärung erfolgt dann über Ihre Straßenadresse.
Ihr nächster Schritt:
Melden Sie sich einfach bei uns – gerne telefonisch oder per E-Mail. Damit wir Ihnen gleich gezielt weiterhelfen können, schicken Sie uns bitte kurz:
Adresse (bzw. Bauplatz)
Einfamilienhaus oder Wohnung / Mehrparteienhaus
Art der Heizung bzw. Feuerstätte (z. B. Gastherme, Pellets, Kamin/Ofen)
Wir melden uns dann bei Ihnen, schauen uns die Zuständigkeit an und besprechen anschließend ganz unkompliziert die nächsten Schritte.